Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rasche – Audiotechnik | Veranstaltungstechnik
Inhaber: Lukas Rasche, Einzelunternehmer
Sitz: Zetel
Stand: Februar 2025
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie für damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen
Rasche – Audiotechnik | Veranstaltungstechnik, Inhaber Lukas Rasche (nachfolgend „wir“ oder „Vermieter“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Mieter“).
1.2 Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB).
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder
die Übergabe der Mietgegenstände bzw. den Beginn der Leistungserbringung.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3.2 Bei Vermietungen schulden wir die zeitlich befristete Überlassung funktionsfähiger Technik, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder künstlerischen Erfolg.
3.3 Dienstleistungen (z. B. Auf- und Abbau, technische Betreuung, Einweisung) werden als Dienstleistungen erbracht, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde.
4. Preise und Zahlungsbedingungen (Kleinunternehmer)
4.1 Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht ausgewiesen.
4.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:
Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Mietzeit
5.1 Die Mietzeit beginnt:
bei Abholung: mit Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden
bei Lieferung: mit Beginn der Entladung am Einsatzort.
5.2 Die Mietzeit endet mit der vollständigen und ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietgegenstände an unserem Geschäftssitz, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.3 Angefangene Miettage gelten als volle Miettage.
5.4 Verzögert sich die Rückgabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietpreis anteilig oder voll nachzuberechnen.
6. Übergabe, Gefahrübergang und Rückgabe
6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Mietgegenstände geht:
bei Abholung mit Übergabe,
bei Lieferung mit Beginn der Entladung
auf den Kunden über.
6.2 Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln, vor Witterung, Diebstahl und unsachgemäßem Zugriff zu schützen und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
6.3 Die Rückgabe hat vollständig, gereinigt und funktionsfähig zu erfolgen. Fehlendes oder beschädigtes Zubehör wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
7. Sicherungs- und Obhutspflichten des Mieters
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der gesamten Mietzeit ordnungsgemäß zu sichern und in seinem unmittelbaren Besitz zu behalten.
7.2 Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unsachgemäße Nutzung, soweit er dies zu vertreten hat.
7.3 Im Falle eines Totalschadens oder Verlustes ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen, sofern nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
8. Kaution und Sicherheitsleistung
8.1 Wir sind berechtigt, vor Übergabe der Mietgegenstände eine angemessene Kaution oder Vorauszahlung zu verlangen.
8.2 Die Höhe der Kaution kann sich bis zur Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände erstrecken.
8.3 Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust, verspäteter Rückgabe oder zusätzlichem Reinigungs- bzw. Reparaturaufwand.
8.4 Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach vollständiger Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände, unverzinst.
9. Versicherung
9.1 Die Mietgegenstände sind durch den Vermieter versichert. Diese Versicherung ersetzt nicht die Haftung des Kunden bei von ihm zu vertretenden Schäden.
9.2 Dem Kunden wird empfohlen, eine eigene Veranstaltungs- oder Technikversicherung abzuschließen.
10. Rechte Dritter und Lizenzen
10.1 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher urheber-, marken- und lizenzrechtlicher Vorschriften, insbesondere bei der Nutzung von Ton-, Bild- oder Videomaterial.
10.2 Der Kunde stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung resultieren, sofern der Vermieter hieran kein Verschulden trifft.
11. Mängel und Leistungsstörungen
11.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übergabe anzuzeigen.
11.2 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz.
11.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
12. Haftung des Vermieters
12.1 Wir haften unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
13. Rücktritt und Stornierung (Stornogebühren & Dienstleistungsausfall)
13.1 Tritt der Kunde vor Beginn der Mietzeit oder vor der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (z. B. Auf- und Abbau, technische Betreuung) vom Vertrag zurück (Stornierung), ohne dass der Vermieter dies zu vertreten hat, steht dem Vermieter ein Anspruch auf eine angemessene Stornopauschale als Ersatz für die entgangene Vergütung und getätigte Aufwendungen zu.
13.2 Der Anspruch auf Stornogebühren gilt gleichermaßen für die Überlassung von Mietgegenständen wie für die vereinbarten Dienstleistungen und Personalkosten. Die Höhe der Stornopauschale richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung beim Vermieter und wird wie folgt gestaffelt:
- Bis zu 30 Tage vor Miet-/Leistungsbeginn: 20 % des vereinbarten Gesamthonorars.
- Bis zu 14 Tage vor Miet-/Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.
- Bis zu 7 Tage vor Miet-/Leistungsbeginn: 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
- Weniger als 48 Stunden vor Miet-/Leistungsbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Absage: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars (abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen).
13.3 Bereits entstandene, nachweisbare Fremdkosten (z. B. Kosten für angemietetes Fremdequipment, verbindlich gebuchte Subunternehmer oder behördliche Genehmigungen), die der Vermieter nicht mehr kostenfrei stornieren kann, sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen, sofern sie die jeweilige Stornopauschale übersteigen.
13.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
14. Datenschutz
14.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Zetel.
16. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
